Bei einer Erpressung stellt eine Person ungerechtfertigte und bedrohliche Forderungen an ein Opfer, um einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen. Solch eine Situation könnte beispielsweise dann entstehen, wenn ein Jugendlicher sensible Daten über sich selbst an eine andere Person weitergegeben hat. Dabei könnte es sich um ein Geheimnis in Bezug auf seine Sexualität oder auch um ein Nacktbild handeln. Folglich könnte der Erpresser dem Jugendlichen damit drohen, sein Geheimnis öffentlich zu machen oder die Aufnahme zu teilen, wenn die Forderungen nach Geld oder einer anderen Leistung nicht erbracht werden.
Wie auch immer die Situation aussieht, die Angst, öffentlich blamiert und in Verlegenheit gebracht zu werden, kann eine sehr beunruhigende und schwierige Angelegenheit sein. Sie kann dem Jugendlichen das Gefühl geben, keine andere Wahl zu haben, als die gestellten Forderungen zu erfüllen.
Ein anderer Begriff für diese Art von Erpressung ist Chantage. In solchen Fällen basiert die Erpressung darauf, peinliche, entwürdigende oder schädliche Informationen über eine Person an deren Familie, Freunde oder die Öffentlichkeit weiterzugeben, wenn kein Schweigegeld bezahlt wird.
Es kann auch vorkommen, dass der Erpresser nicht nach Geld fordert. Stattdessen könnte ein minderjähriges Opfer dazu genötigt werden, Drogen oder Schusswaffen zu schmuggeln oder zu verstecken, da angenommen wird, dass ein Kind mit geringerer Wahrscheinlichkeit von Behörden zur Kenntnis genommen wird. In anderen Fällen könnte der Erpresser auch sexuelle Gefälligkeiten für sich selbst oder andere erzwingen. Motive für die Erpressung eines Kindes können vielfältig sein. Das Kernproblem ist, dass ein Erpresser davon profitiert, dass ein Kind oder Jugendlicher durch Angst und Einschüchterung dazu genötigt wird, etwas gegen seinen eigenen Willen zu tun.
Um zu beweisen, dass Erpressung stattfindet oder stattgefunden hat:
Wenn Ihr Kind erpresst wird, kann es Verhaltensweisen an den Tag legen, die auch mit Mobbing oder Angst verbunden sind. So könnte es zum Beispiel der Fall sein, dass Ihr Kind beim Empfangen von Nachrichten aufschreckt. Die Handynutzung Ihres Kindes könnte sich auch plötzlich und scheinbar ohne Grund ändern.
Sie könnten auch Verhaltensweisen beobachten, die für Ihr Kind untypisch sind:
Verbringen Sie regelmäßig Zeit mit Ihrem Kind, um das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Kind zu stärken und lassen Sie es wissen, dass es sich bei Problemen und Schwierigkeiten auf Sie verlassen kann. Sie könnten Ihrem Kind von einem ähnlichen Fall erzählen, von dem Sie gehört haben, und es versichern, dass es jederzeit zu Ihnen kommen kann, sollte ihm jemals etwas Ähnliches passieren.
Informationen zum Thema „Sextortion“ finden Sie auf der folgenden Seite:
Die folgenden Seiten bieten weitere Materialien rund ums Thema Online-Sicherheit. Teilweise können Sie dort auch Hinweise zum Melden von rechtswidrigen Inhalten finden - zum Beispiel, wenn sensible Daten Ihres Kindes im Internet veröffentlicht wurden:
Beratung und Hilfe
Machen Sie sich Sorgen um Ihr Kind? Sie können das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer oder auch die bke-Elternberatung kontaktieren, um sich beraten zu lassen.
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